Private Antragshilfe
Halterauskunft beantragen lassen
Name und Anschrift eines Fahrzeughalters sind aus Datenschutzgründen nicht frei abrufbar. Bei berechtigtem Interesse ist eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch möglich – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Unfall
Ansprüche bei Sachbeschädigung im Straßenverkehr
Unterlassungsansprüche bei dauerhafter Behinderung (z. B. Parken)
Wichtig
Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde. Es besteht kein Anspruch auf ein
bestimmtes Ergebnis; über die Auskunft entscheidet allein das Kraftfahrt-Bundesamt. Die
Auskunft kann auch direkt beim KBA beantragt werden.